Jedes Jahr werden in Deutschland ca. 120.000 Immobilien zwangsversteigert. Hierbei bietet sich eine gute Gelegenheit, Immobilien günstig zu erwerben. Dabei kommen Immobilien oft für 70 bis 85 Prozent des Verkehrswertes unter dem Hammer. Eigentumswohnungen sind mitunter schon für 50 bis 70 Prozent des Verkehrswertes zu haben.
Aber Achtung Zwangsversteigerungen sind komplex!
Daher folgende Tipps:
1. Viele Informationen über das Objekt einholen.
Vor der Versteigerung sollten Sie sich genau über das Objekt und seinen Zustand informieren, die Haftung für Mängel ist nämlich ausgeschlossen. Der Grundbesitz wird in seinem tatsächlichen Zustand versteigert, sogar wenn dieser von der Beschreibung im Grundbuch abweicht.
Informationsquellen, die Sie nutzen sollten
Versteigerungsakte
Die Versteigerungsakte beinhaltet das Gutachten mit folgenden Informationen:
• Beschreibung des Objektzustandes, erstellt vom Gutachter • Der vom Gutachter festgelegte Verkehrswert des Objekts • Informationen zu Erträgen, Baumängeln und Schäden
Grundbuchauszug
Hier finden Sie zum Beispiel Informationen zu Dauerwohnrechten oder Wegerechten Dritter sowie Grundschulden, Hypotheken und sonstigen Belastungen. Der Grundbuchauszug ist in der Regel ebenfalls in der Versteigerungsakte enthalten. (Sollte nicht älter als 6 Monate alt sein)
2. Klären Sie, wie die Immobilie derzeit genutzt wird
Sollte der vorherige Eigentümer selbst in der Immobilie wohnen, können Sie eine vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagbeschlusses beantragen und damit die Wohnung räumen lassen. Ist das Objekt vermietet, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, das bei nicht fristgerechter Ausübung erlischt. Allerdings besteht dies nur bei “berechtigtem Interesse”, das heißt in der Regel bei Eigenbedarf.
3. Besichtigen Sie das Objekt
Versuchen Sie, die Immobilie zu besichtigen. Nehmen Sie dazu einen Baufachmann mit. Falls Sie das Objekt nicht betreten dürfen, können Sie versuchen, bei den Nachbarn Auskünfte einzuholen, da die Eigentümer in der Regel keine Besichtigung erlauben!
4. Nehmen Sie Kontakt mit dem Hauptgläubiger auf
Versuchen Sie herauszufinden, mit welchem Betrag er bei der Versteigerung rechnet – allerdings ohne Ihr eigenes Limit bekannt zu geben.
5. Klären Sie die Immobilienfinanzierung vor dem Versteigerungstermin
Da Sie bei einem Zuschlag Eigentümer der Immobilie werden, sollten Sie bereits im Vorfeld die Immobilienfinanzierung regeln. Außerdem müssen Sie berücksichtigen, das Sie beim Versteigerungstermin zehn Prozent Sicherheitsleistung vorweisen müssen.
Was als Sicherheit gelten kann
Unbefristete und selbstschuldnerische Bankbürgschaft einer Bank, die auch Verrechnungsschecks ausstellen darf. Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse vor Versteigerungstermin
6. Berücksichtigen Sie etwaige Nebenkosten beim Kauf
Neben dem Kaufpreis fallen, wie bei jedem Immobilienerwerb, Grundbuchkosten sowie Grunderwerbssteuer an. Zusätzlich erhebt das zuständige Amtsgericht eine Zuschlagsgebühr in Höhe von ca. 0,5 Prozent des Zuschlags (Höchstgebots). Damit sind die Nebenkosten bei dem Erwerb aus einer Zwangsversteigerung günstiger, als bei einem herkömmlichen Immobilienkauf.
7. Bereiten Sie sich gut auf den Versteigerungstermin vor
• Denken Sie unbedingt an Ihren Personalausweis und Ihre Sicherheitsleistung. • Setzen Sie sich selbst ein Limit und nehmen Sie eine unbeteiligte Person mit, die Sie bei Bedarf zurückhalten kann. • Ein späterer Umtausch oder Reklamation sind nämlich ausgeschlossen.
Versteigerungsobjekte und Termine finden Sie in Schaukästen der Amtsgerichte oder Tageszeitungen